Reparatur von Arbeitsplatztechnik
Sie haben ein Problem mit Ihrer technischen Arbeitsplatzausstattung?
Dann können Sie wie folgt vorgehen:
Geben Sie an:
- Inventarnummer des Gerätes
- kurze Fehlerbeschreibung
- Ansprechperson
Nach Eingang des Tickets wird sich eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter des IKMZ für weitere Absprachen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Im Regelfall wird das Gerät durch Mitarbeitende des IKMZ in Augenschein genommen (vor Ort im IKMZ), um eine technische Fehlerbeschreibung zu ermitteln.
Es erfolgt eine Empfehlung zum weiteren Vorgeben:
- Inanspruchnahme der Gerätegarantie
- Reparatur durch das IKMZ
- Reparaturauftrag an einen externen Dienstleister
- Die Mitarbeitenden des IKMZ stellen dem Nutzer die relevanten Fehlercodes sowie die technische Fehlerbeschreibung bereit, so dass ein eindeutiges Ticket beim Hersteller erstellt werden kann
- Die Nutzerin/der Nutzer bekommt Kontaktdaten zum Herstellersupport und nimmt eigenständig Kontakt auf -- Ansprechpartner für den herstellerseitigen Support sind die Nutzenden selbst, so dass das Gerät in Benutzung bleiben kann und Terminabsprachen und Ähnliches direkt erfolgen können.
- Die Mitarbeitenden des IKMZ stehen dabei als Ansprechpersonen für die Nutzer/innen zur Verfügung
Begründung: Der Support ist Endkunden-freundlich aufgebaut, benötigt keine technisch versierte Ansprechperson
Erfolgt erst nach Prüfung, ob eine solche Reparatur im Hause möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist!
Durchgeführt werden z. B.
- Austausch von Akku oder anderen Komponenten, Einbau von Erweiterungen
für evtl. notwendige Ersatzteile stellt der Nutzer einen Beschaffungsantrag, dieser wird im Rahmen der technischen Prüfung des Beschaffungsantrag vom IKMZ bestätigt
- Neuinstallation des Geräts
Ausgeschlossen sind Arbeiten an Komponenten, die entweder fest verbaut oder nur durch den Hersteller getauscht werden können
Voraussetzung: Auf Ihre Support-Anfrage (Schritt 1) hin ergeht durch die Techniker/innen im IKMZ eine Empfehlung, das Gerät extern reparieren zu lassen.
Wir beraten selbstredend bei der Beauftragung eines Reparaturservice! Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
Reparaturservice durch einen Dienstleister vor Ort
- Übergabe des Gerätes an den Dienstleister zur Erstellung eines Kostenvoranschlags (ca. 50 Euro)
- Nach Vorliegen des Kostenvoranschlags entscheidet die/der Kostenstellenverantwortliche über die Kostenübernahme
- Die Beauftragung erfolgt durch die IT-Beschaffungsstelle im IKMZ
- Bei Beauftragung der Reparatur werden die Kosten des Kostenvoranschlags verrechnet
Reparatur durch einen Dienstleister am Aufenthaltsort der Nutzenden:
- Die Nutzenden kümmern sich eigenverantwortlich um einen Kostenvoranschlag von dem für Sie in Frage kommenden Dienstleister, der mit der Reparatur beauftrag werden soll.
- Richtwert für den Preis eines Kostenvoranschlags: 50 Euro netto
- Der Kostenvoranschlag wird mit der Bestätigung der Kostenübernahme des Kostenstellenverantwortlichen bei der IT-Beschaffung eingereicht
- Beauftragung der Reparatur:
a) Reparatur erfolgt auf Rechnung:b) Selbstzahler / Kostenerstattung:
- die Beauftragung muss durch die IT-Beschaffung, die Leitung des IKMZ oder die Beschaffungsstelle im Dezernat III erfolgen
- Die Rechnung ist auszustellen an:
Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder),
nicht an den oder die Nutzende
- die Beauftragung kann durch die oder den Nutzende/n selbst erfolgen
- Beantragung der Erstattung erfolgt über D III
- Eingereicht werden:
* Support-Ticket mit Empfehlung zur Reparatur durch Abt. Systeme (Schritt 1 und 2)
* Kostenvoranschlag
* Rechnung
* Sachlich-richtig-Zeichnung durch Kostenstellenverantwortliche/n